Das in Henstedt-Rhen gelegene 218 Hektar große „Henstedter Moor“ wurde 2017 zu einem Naturschutzgebiet ausgewiesen und umfasst insgesamt fünf Moorgebiete.
Moore sind wertvolle Lebensräume für hochgradig bedrohte Pflanzen und Tiere, wie z.B. Sonnentauarten, Wollgräser, Heidepflanzen, Harzer Labkraut und viele seltene Pflanzen mehr. Im Bereich der Tierwelt ist das Moor mit den dazugehörigen Heideflächen eine rar gewordene Heimat für Moorfrösche, Kreuzotttern, Kraniche, Schwarz- und Braunkehlchen, etc., aber auch für seltene Schmetterlinge und Libellen, wie Argusbläulinge oder Moor-Azurjungfern und viele andere Tiere, die diesen besonderen Lebensraum benötigen.
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet soll der langfristige Schutz des Moores gesichert und Verschlechterungen für die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten vermieden und naturschutzgerecht weiterentwickelt werden.
Aufgrund der Empfindlichkeit des durch Entwässerungsmaßnahmen und Torfabbau stark degradierten Lebensraums ist es besonders wichtig, dass sich alle Besucher vorsichtig und rücksichtsvoll im Gebiet verhalten und die bestehenden Vorschriften beachten.
Besonders wichtig ist, dass alle Besucher, inklusive Reiter und Mountainbiker, in diesem sensiblen Lebensraum lediglich die ausgewiesenen Wege benutzen und nicht abseits davon durch die Flächen gehen oder inoffizielle Trampelpfade nutzen, auch wenn diese vielleicht in manchen der gängigen Routenplaner verzeichnet sein mögen. Informieren Sie sich bitte jeweils an den Hinweistafeln über die offiziellen Wege und beachten Sie die vorhandenen Beschilderungen.
Naturschutzgebiete bieten zahlreichen gefährdeten Wildtieren ein Zuhause und sind oftmals die letzte Rückzugsstätte in einer ansonsten zersiedelten Landschaft.
Der Geruch eines Hundes löst bei Wildtieren Stress aus. So verlassen z.B. aufgeschreckte Wildtiere ihren schutzlosen Nachwuchs. In der Winterzeit verbrauchen flüchtende Wildtiere überlebenswichtige Fettreserven. Bodenbrütende Vogelarten verlassen sofort das Nest, wenn ein Hund in die Nähe kommt und siedeln sich anschließend häufig nicht mehr an diesem Ort an. Freilaufende Hunde können somit die Existenz seltener oder gefährdeter Arten bedrohen.
Auf der anderen Seite soll die Anleinpflicht auch die Hunde schützen: Denken Sie an die im Schutzgebiet lebenden wehrhaften Tiere wie Wildschwein oder Dachs, aber auch an die Kreuzotter. Ihr Biss kann gefährlich für Ihren Hund werden.
Auch das Anzünden und Mitführen von Feuer und das Rauchen im Freien und in Wäldern, ist in Mooren und Heiden in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober verboten.
Wenn alle Besucherinnen und Besucher die Schutzregeln dieses speziellen Lebensraumes einhalten, wird es gemeinsam gelingen, das Schutzgebiet zu erhalten und durch Wiedervernässungs- und andere Pflegemaßnahmen weiterzuentwickeln.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Seit dem 1. Januar 2024 wurden Thiess Kuhlmann und Thomas Schettler als neue Schutzgebietsreferenten vom NABU Schleswig-Holstein auf der Basis des mit dem Land geschlossenen Betreuungsvertrages eingesetzt.
Zu den Aufgaben der Schutzgebietsbetreuer gehören:
Das Schutzgebietsbetreuungsteam hält sich regelmäßig im Henstedter Moor auf und „kümmert“ sich um das Moor.
Durch vertrauensvolle und offene Kooperation mit anderen AkteurInnen im Naturschutzgebiet wie der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, der Stiftung Naturschutz, den RangerInnen, Jagdausübungsberechtigten, GrundeigentümerInnen gewährleisten sie die Schutzgebietsbetreuung.
Die beiden Schutzgebietsreferenten sind gleichzeitig Ansprechpartner des NABU Schleswig-Holstein für die Angelegenheiten rund um das Henstedter Moor.
Thiess Kuhlmann
henstedter-moor@nabu-kisdorferwohld.de
+49 4193 50 41 867
Thomas Schettler
henstedter-moor@nabu-kisdorferwohld.de
+49 176 30 10 25 07