Für mehr Artenvielfalt: Schottergärten adieu

NABU Kisdorfer Wohld fordert Gebot von Grünflächen umzusetzen und Bauherren zu informieren.

Kaltenkirchen, 2. Juli 2020

Der NABU Kisdorfer Wohld ruft die Gemeinden und Städte auf, sich noch stärker für artenreiche Flächen im Stadtgebiet und ein Gebot von Grünflächen einzusetzen, um Steinwüsten rund ums Haus zu verbannen. „Wir appellieren an die Kommunalpolitiker und Bürgermeister, sich für mehr Grünflächen einzusetzen und die Landesbauordnung (LBO) § 8 Abs. 1 konsequent anzuwenden und zu kontrollieren“, fordert Karl Ratjen, Vorsitzender des NABU Kisdorfer Wohld. In der Verordnung steht: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. [...]“. Karl Ratjen sagt dazu: „Schottergärten sind per Gesetz bereits verboten. Nur beachten das nicht alle.“


Trotz Klimakrise und Artensterben verschwinden immer mehr Grünflächen unter Beton, Steingabionen und Kies. Der NABU Kisdorfer Wohld ermahnt Garten- und Vorgartenbesitzerinnen, Architekten und Stadtplanerinnen sowie Entscheider im Rathaus: „Wir wollen, dass unsere Gemeinden und Städte aufblühen und sich Menschen hier an begrünten, strukturreichen und blühenden Vorgärten erfreuen können. Setzen Sie sich dafür ein, dass klima- und artenfeindliche Schottergärten bei uns keine Chance haben. Damit können wir direkt etwas gegen das rasante Artensterben vor unserer Haustüre tun“, so Karl Ratjen.


Schottergärten sind nicht nur lebensfeindlich für Igel, Insekten und Co, weil sie keine Nahrung und keinen Unterschlupf bieten. Sie heizen sich auch stark auf. „Unsere Städte und Gemeinden brauchen in Zeiten des Klimawandels mehr Grünflächen, die eine kühlende Wirkung haben, und nicht weniger.“ Über das Insekten- und Vogelsterben nur zu klagen, helfe keiner einzigen Wildbiene auf der Suche nach Nahrung und keiner Amsel, die nach einem Wurm sucht. „Wir beraten Privatleute gern dabei, wie sie ihre Flächen naturnah und trotzdem pflegeleicht anlegen können“, sagt Susanne Röhling, Gartenexpertin des NABU Kisdofer Wohld.


Das können Gemeinden für die Artenvielfalt tun:

  1. In neue Bebauungspläne eine Formulierung in Anlehnung an § 8 Abs. 1 LBO integrieren. So hat die Stadt Heilbronn in den Bebauungsplänen für zwei Neubaugebiete festgeschrieben: „Lose Stein-/Materialschüttungen sind nicht zulässig“.

  2. In örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplänen ein Verbot von Schottergärten festschreiben, das auch ein Umwandlungsverbot bestehender Grünflächen beinhaltet.

  3. Die fachgemäße Umsetzung des § 8 Abs. 1 LBO überprüfen und dokumentieren.

  4. Jedem neuen Bebauungsplan einen Grünordnungsplan beifügen.

  5. Die fachgemäße Umsetzung des Grünordnungsplans überprüfen und durchsetzen.

  6. Architekten, Bauherren und Planer über die Bedeutung naturnaher Grünflächen für die Artenvielfalt informieren und sie verpflichten, über den § 8 Abs. 1 LBO zu informieren und auf seine Verbindlichkeit hinzuweisen.

  7. „Jede Fläche zählt“ – Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung Ihrer Grünfläche für die Biodiversität im Siedlungsbereich informieren und Möglichkeiten zum Schutz von Insekten beim Gärtnern aufzeigen.

 

Ein "Garten des Grauens" (Foto: (c) NABU / D. Korsawe)
Ein "Garten des Grauens" (Foto: (c) NABU / D. Korsawe)

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